Prozedere

01 Das Erstgespräch


Das Erstgespräch findet zeitnah nach der Kontaktaufnahme statt. 


Zum Gespräch werden die Krankenkassenkarte und die Vorbefunde benötigt. Ein Anmeldebogen und alle notwendigen Formulare (z.B. Schweigepflichtsentbindung) kann vor Ort ausgefüllt werden.


Das erste Gespräch kann von den Bezugspersonen allein oder gemeinsam mit dem Kind wahrgenommen werden. Nehmen die Bezugspersonen ohne das Kind/den Jugendlichen das Erstgespräch war, erhält das Kind/der Jugendliche einen eigenen Folgetermin. 

Jugendliche ab 16 Jahren können gern allein zum Gespräch erscheinen  und über Behandlungsmaßnahmen selbst entscheiden. Trotzdem macht es häufig Sinn, auch die Bezugspersonen mit einzubeziehen.


Das Erstgespräch dient dazu, sich erst einmal kennen zu lernen. Für die meisten Patient/innen und Bezugspersonen ist es vor allem wichtig, zu entscheiden, ob die Therapeutin jemand ist, dem sie sich anvertrauen würden. Es ist ratsam, offen zu schildern, warum man Hilfe sucht, welche Veränderung gewünscht ist und welche Beschwerden man genau hat.


In diesem Gespräch wird erst der weitere Bedarf ermittelt und Diagnostik und Behandlungsoptionen (in Absprache mit allen Beteiligten) daraufhin abgestimmt.


02 Diagnostik


Dem Erstgespräch folgen erst einmal mehrere unverbindliche Termine. In diesen würde ich jedoch explorieren, ob und welche Diagnose vergeben werden kann.

Dies erfolgt über Gespräche, Fragebögen und/oder Beobachtungsverfahren.

Nach Abschluss der Diagnostik erfolgt eine Besprechung der Untersuchungsergebnisse. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen geplant.


Manchmal steht die Diagnose bereits nach dem ersten Gespräch fest. In solchen Fällen kann die Therapie (wenn erwünscht) entweder recht schnell beginnen oder man erhält einen Platz auf der Warteliste.


03 Psychotherapie


Wird in der Diagnostikphase festgestellt, dass es ein zu behandelndes psychisches Problem gibt, wird in Absprache mit allen Beteiligten ein Antrag auf Kurz- oder Langzeitpsychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.


Auf dieser Grundlage kann die Krankenkasse ein bestimmtes Stundenkontingent an Einzeltherapie und zusätzlich ein Kontingent für Bezugspersonenstunden bewilligen. Die Therapiesitzungen finden zumeist 1x wöchentlich im Umfang von 50min statt. Die Bezugspersonenstunden werden bei Bedarf in Absprache regelmäßig integriert. Die Gesamtdauer einer Therapie kann durch weitere Anträge verlängert werden.


Ich bin im Therapieverfahren der Verhaltenstherapie ausgebildet. Bei dieser Therapiemethode geht man davon aus, dass Denken und Verhalten erlernt wird und demnach auch wieder verlernt oder umgelernt werden kann.

 

Bei der Verhaltenstherapie beteiligen sich Patient_innen und Eltern aktiv in der Therapie, indem sie neue Denk- und Verhaltensweisen einüben.

Nach meiner Approbation als Verhaltenstherapeutin habe ich mich auf das Gebiet der Psychotraumatologie spezialisiert und mich dort im Rahmen einer speziellen Psychotraumatherapie auf die Verfahren EMDR, Spieltherapie und die traumafokussierte kognitiv behaviorale Therapie (TF-KBT) spezialisiert.